Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Bewegungslandkarte
Der Deutsche Olympische Sportbund e.V., Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „DOSB“), bietet eine Bewegungslandkarte für seine Nutzer*innen an, die das Eintragen und Darstellen von Sportangeboten, Sportveranstaltungen und Sportstätten in einer interaktiven Landkarte ermöglicht (nachfolgend „Bewegungslandkarte“). Die Registrierung auf und Nutzung der Bewegungslandkarte unterliegt diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“).
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Der DOSB stellt für die nach Ziff. 3 registrierten und authentifizierten Nutzer*innen die Bewegungslandkarte oder Teile hiervon nach Maßgabe dieser ANB bereit. „Nutzer*in“ meint dabei den*die konkrete*n Anwender*in der Bewegungslandkarte, die vom DOSB im Internet frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird.
1.2. Diese ANB regeln die Nutzung der Bewegungslandkarte. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt. Jede*r Nutzer*in erkennt mit seiner Registrierung die zu diesem Zeitpunkt gültigen ANB an, indem er*sie vor Abschluss der Registrierung, spätestens jedoch vor seinem*ihrem ersten Zugang zur Bewegungslandkarte, durch Aktivierung einer entsprechenden Schaltfläche per Mausklick die Geltung dieser ANB bestätigt.
1.3. Die alleinige Vertragssprache ist deutsch.
2. Leistungsumfang
2.1. Der DOSB stellt die Bewegungslandkarte für den*die Nutzer*in kostenfrei zur Verfügung. Ansprüche auf bestimmte Leistungen, insbesondere bestimmte Funktionalitäten, eine bestimmte Ausgestaltung (z.B. Schnittstellen) oder eine bestimmte Verfügbarkeit, bestehen nicht.
2.2. Über die Bewegungslandkarte bietet der DOSB dem*der Nutzer*in die Möglichkeit, Sportangebote und Sportveranstaltungen eines Vereins in die Bewegungslandkarte einzutragen, sowie sämtliche in der Bewegungslandkarte erfassten Sportangebote und Sportveranstaltungen auf einer interaktiven Landkarte darzustellen. Der DOSB stellt die Bewegungslandkarte als Unterstützungsplattform für Sportvereine zur Verfügung, um deren Reichweite zu erhöhen, sowie für am Sport Interessierte, um neue Angebote zu entdecken.
2.3. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Umsetzung, Ausgestaltung oder Ausstattung der Bewegungslandkarte besteht nicht. Der DOSB behält sich vor, die Bewegungslandkarte oder einzelne Funktionen nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ganz oder teilweise zu ändern oder dauerhaft oder vorübergehend einzustellen. Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit einzelner oder aller Funktionen der Bewegungslandkarte besteht nicht. Die Verfügbarkeit kann wegen technischer Störungen, die nicht vom DOSB zu vertreten sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (Strom- oder Internetausfall, Brand, Explosion, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen, vom DOSB nicht zu vertretende Arbeitskampfmaßnahmen) ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Dasselbe gilt für Wartungsarbeiten, die der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Betriebsfähigkeit und Funktionalität oder der Sicherheit der Bewegungslandkarte dienen.
2.4. Der Zugang zur Bewegungslandkarte erfolgt über das Internet oder über vom DOSB ggf. bereitgestellte Apps; ein Anspruch auf die Bereitstellung oder Aktualisierung solcher Apps besteht nicht. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur Bewegungslandkarte ggf. erforderlichen, marktüblichen Hardware (z.B. Router, Smart Devices) oder Software (z.B. Browser, Plug-Ins, Apps) ist der*die Nutzer*in verantwortlich.
3. Registrierung auf der Bewegungslandkarte
3.1. Der Zugang zur Bewegungslandkarte setzt die Registrierung und Zustimmung des*der Nutzers*in zu diesen ANB voraus. Der Zugang ist personalisiert und nicht auf Dritte übertragbar.
3.2. Bei der Registrierung muss der*die Nutzer*in eine E-Mail-Adresse angeben sowie ein individuelles Passwort festlegen. Eine Mehrfachregistrierung ist grundsätzlich untersagt. Dem/Der Nutzer*in ist eine Mehrfachregistrierung nur dann erlaubt, wenn er*sie für mehrere Vereine tätig ist und technisch ein weiteres Benutzerkonto für die Zuordnung zu einem weiteren Verein erforderlich ist.
3.3. Nach der Registrierung kann sich der*die Nutzer*in einem bestehenden Verein zuordnen oder einen neuen Verein nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 3.4 und 3.5 anlegen. Mit der Zuordnung zu einem Verein erklärt der*die Nutzer*in gegenüber dem DOSB, Eintragungen in Form von Sportangeboten und Events für diesen Verein auf der Bewegungslandkarte vornehmen zu dürfen.
3.4. Ist der Verein, für den ein Angebot angelegt werden soll, noch nicht in der Bewegungslandkarte vorhanden, kann der*die Nutzer*in diesen anlegen. Hierzu sind die entsprechenden Informationen (Name des Vereins, Vereinssitz, , Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Vereins) in eine Maske einzutragen. Zusätzlich ist ein zum Zeitpunkt der Registrierung gültiger Vereinsregisterauszug in aktueller Form in einem gängigen Format (z.B. als PDF-Datei) hochzuladen.
3.5. Der*die Nutzer*in verpflichtet sich, beim Anlegen eines Vereins oder eines Sportangebots/-Events keine personenbezogenen Daten Dritter anzugeben (z.B. Namen, Telefonnummern, Adressen einzelner Vereinsmitglieder oder Übungsleitungen).
4. Einräumung von Nutzungsrechten, Rechte und Pflichten des DOSB
4.1. Der*die Nutzer*in erhält an der Bewegungslandkarte ein einfaches, zeitlich auf die jeweilige Nutzung der Bewegungslandkarte und sachlich auf die Inanspruchnahme der jeweils vom DOSB gemäß diesen ANB erbrachten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke
4.2. Eine Nutzung der Bewegungslandkarte zu anderen Zwecken ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung durch unentgeltliche oder entgeltliche, dauerhafte oder befristete Weitergabe an Dritte. Die Bewegungslandkarte darf nicht dazu eingesetzt werden, um direkt oder indirekt einen vergleichbaren Service oder ein vergleichbares Produkt selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern. Ein Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes, Sourcecodes, Objektcodes oder Entwicklungsmaterial besteht nicht. Die Dekompilierung der Bewegungslandkarte ist untersagt; die zwingenden Rechte des*der Nutzers*in gemäß §§ 69d, 69e UrhG bleiben von dieser Regelung unberührt. Das manuelle oder automatisierte Herunterladen der Informationen in der Bewegungslandkarte (z.B. durch sog. Web-/Screenscraping, Crawling oder vergleichbare Techniken) ist dem*der Nutzer*in verboten. § 60d UrhG bleibt hiervon unberührt.
4.3. Der DOSB stellt mit der Bewegungslandkarte ausschließlich den technisch-organisatorischen Rahmen zur Nutzung der Funktionen für die in diesen ANB genannten Zwecke zur Verfügung. Hinsichtlich der auf der Bewegungslandkarte für den*die Nutzer*in eingestellten Texte, Angaben, Informationen, Bilder, Grafiken, Videos oder sonstigen Inhalte (nachfolgend „Informationen“) ist der DOSB lediglich technischer Dienstleister für fremde Informationen. Eigene Informationen werden von dem DOSB ausdrücklich als solche gekennzeichnet oder sind allgemeine Hinweise zur Nutzung der Bewegungslandkarte.
4.4. Der*die Nutzer*in kann über Links in der Bewegungslandkarte zu externen Websites gelangen, die nicht vom DOSB betrieben werden. Derartige Links werden entweder eindeutig gekennzeichnet oder sind durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers erkennbar. Der DOSB ist für die auf solchen externen Websites erreichbaren Informationen nicht verantwortlich und macht sich deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Soweit diese Informationen Rechte Dritter verletzen oder aus anderen Gründen rechtswidrige Inhalte enthalten, ist für den Rechtsverstoß der jeweilige Nutzer verantwortlich. Eine inhaltliche Verantwortung – gleich welcher Art – trägt der DOSB nicht.
5. Nutzungsrechte an Inhalten
Der DOSB erhält mit dem Einstellen von Informationen auf die Bewegungslandkarte vom*von der Nutzer*in an diesen Informationen alle einfachen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Von diesen Nutzungsrechten wird der DOSB ausschließlich im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben Gebrauch machen.
6. Allgemeine Pflichten für den*die Nutzer*in
6.1. Der*die Nutzer*in darf die Bewegungslandkarte nicht für sachfremde oder rechtswidrige Zwecke missbrauchen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor im Äußern, Verbreiten, Herunterladen oder Unterstützen rechtswidriger, diskriminierender, hetzerischer oder ehrverletzender Inhalte.
6.2. Insbesondere ist es dem*der Nutzer*in untersagt,
- über die auf der Bewegungslandkarte vom DOSB bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software oder Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch Funktionen der Bewegungslandkarte blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden; und
- die vom DOSB verwendeten Sicherheitssysteme oder die auf der Bewegungslandkarte abrufbaren Informationen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB), Datenhehlerei (§ 202d StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
6.3. Der*die Nutzer*in beachtet die vom DOSB ggf. veröffentlichten Hinweise und Verhaltensrichtlinien für die Nutzung der Bewegungslandkarte. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden vom DOSB ggf. bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
6.4. Der*die Nutzer*in teilt dem DOSB unverzüglich mit, wenn die Gefahr des Missbrauchs der Bewegungslandkarte durch nicht zur Nutzung Berechtigte besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Zugangsdaten verloren gegangen sind oder ein Verdacht hierauf besteht. Der DOSB ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren, bis neue Zugangsdaten zugewiesen wurden.
7. Open Source Software in der Bewegungslandkarte
Die Bewegungslandkarte kann auch Open Source Software Dritter (nachfolgend „OSS”) enthalten. An solcher OSS erhält der*die Nutzer*in abweichend von Ziff. 4 ausschließlich die Nutzungsrechte, die sich aus den für die OSS jeweils geltenden Lizenzbedingungen ergeben.
8. Haftung
8.1. Die Parteien haften vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regeln. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter*innen, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer*innen.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des DOSB ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung greift nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Der DOSB übernimmt keine Garantien im Zusammenhang mit der Bewegungslandkarte.
9. Datenschutz
Der DOSB verarbeitet beim Betrieb der Bewegungslandkarte personenbezogene Daten. Dabei beachtet der DOSB die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz. Alle Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch den DOSB finden sich in den Datenschutzinformationen, die jederzeit auf der Bewegungslandkarte abrufbar ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Nutzung der Bewegungslandkarte unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser ANB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt unberührt.
10.3. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Abschluss des Nutzungsvertrags Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei einer von den Parteien nicht bedachten Lücke.